Rechtsprechung
OVG Sachsen, 09.07.2009 - 1 A 509/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
VwGO § 124a, § 124 Abs. 2 Nr. 1
Ausbildungsförderung; Darlehen; Fremdvergleich; Rechtsmissbrauch; Antrag auf Zulassung der Berufung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung eines kurz vor der Antragstellung zurückzuzahlenden Familiendarlehens bei einem Anspruch auf Ausbildungsförderung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124a
Ausbildungsförderung; Darlehen; Fremdvergleich; Rechtsmissbrauch; Antrag auf Zulassung der Berufung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.07.2008 - 5 K 652/06
- OVG Sachsen, 09.07.2009 - 1 A 509/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2009 - 1 A 509/08
Die Prüfung erfolgt dabei nicht anhand eines so genannten Fremdvergleichs, maßgeblich ist vielmehr, ob der Vertrag zivilrechtlich wirksam geschlossen wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12.08 - und 5 C 30.07 -).Dabei kommt es auch nicht auf den vom Beklagten erwähnten Fremdvergleich an, maßgeblich ist allein, ob ein - wie zuvor ausgeführt - zivilrechtlich wirksamer Vertrag geschlossen wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 a. a. O.).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2009 - 1 A 509/08
Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458). - BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 09.07.2009 - 1 A 509/08
Die Prüfung erfolgt dabei nicht anhand eines so genannten Fremdvergleichs, maßgeblich ist vielmehr, ob der Vertrag zivilrechtlich wirksam geschlossen wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12.08 - und 5 C 30.07 -).
- OVG Sachsen, 01.07.2010 - 1 A 355/10
Treuhandverhältnis, Abbrechung, Ausbildungsförderung
Soweit die Klägerin der Auffassung ist, dass ein Treuhandverhältnis begründet worden sei, weil u. a. ihre Eltern alle Einzahlungen geleistet hätten, führt dies zu keiner anderen Bewertung (vgl. in diesem Zusammenhang SächsOVG, Beschl. v. 9.7.2008 - 1 A 509/08 -; BayVGH, Beschl. v. 20.5.2009 - 12 C 09.378 -, zitiert nach juris).